125 € Entlastungsbetrag - Erstattung über Pflegekasse
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben die Möglichkeit, sich Entlastungsleistungen bis
125 € monatlich über die Pflegekasse erstatten zu lassen. Darüber hinaus können Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen auch über die Steuer geltend gemacht werden. Bei allen Fragen dazu berate ich Sie gern.
Ich bin zugelassener Dienstleister des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen als zusätzliches Entlastungsangebot.